| Jeden Tag lassen neue Meldungen zur Gesundheitsreform kein gutes Haar
am vorliegenden Referentenentwurf. Und dies zurecht!
Da wird gestritten über Beitragserhöhungen, Eigenbeteiligungen und Strukturausgleich mit Gesundheitsfonds. Das wir als starker Leistungserbringer dabei die Auswirkungen auf den Bereich der Versorgungen im Focus haben, versteht sich von selbst.
Diese Konsequenzen und deren Tragweite findet man nämlich nicht auf den ersten Seiten der Tageszeitungen und wird in den Nachrichtensendungen nicht erörtert. Mag für die breite Masse auch nicht relevant sein, zumal Heil- und Hilfsmittel nur um die 3% der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen ausmachen.
Hält man sich aber die Alterspyramide vor Augen, so ist klar, dass die Masse derer, die "demnächst" mit den Folgen konfrontiert wird, stetig wächst. Und für die aktuell Betroffenen? Liest man das Kleingedruckte, und in Ergänzungen und Kommentaren die Übersetzungen dazu, entwickelt sich zwangsläufig eine Vorstellung darüber, was denjenigen erwartet, der bereits jetzt oder in naher Zukunft zum Beispiel als Rollstuhlfahrer auf Hilfsmittel angewiesen ist.
Ganz oft suggerieren die von den Koalitionsparteien verabschiedeten Eckpunkte zur Reform sogar Verbesserungen. Macht man sich aber die Mühe zwischen den Zeilen zu lesen, stellt sich die Realität völlig anders dar.
In Absatz 11 zu den Eckpunkten findet sich der grundsätzlich optimistisch ausgerichtete Grund- bzw. Absatz:
"Erweiterung der Wahl- und
Entscheidungsmöglichkeiten
der Versicherten"
Die bisherige Wahlfreiheit, den Leistungserbringer, sprich Sanitätshaus oder Reha-Fachhandel, auswählen zu dürfen, ist in der dann folgenden Aufzählung nicht vergessen worden, sondern bewusst nicht aufgeführt! Eben diese Freiheit soll ab dem 1. April 2007 nicht mehr exisitieren, denn...
"....Preiswettbewerb für Hilfsmittel soll
über
Ausschreibungen erfolgen."
Der Gewinner dieser Auschreibung erhält dann das Recht, die ausgeschriebenen Produkte für die Kasse zu versorgen. Welche Folge hat dies für den Betroffenen?
Dieser hatte bis dato in der Regel den Versorger seines Vertrauens oft erst nach einer langen Odyssee gefunden. Spezielle Anforderungen machen Spezialisten erforderlich, die in der Branche nicht immer voraussetzbar vorhanden sind. Wird der Entwuf, wie leider zu erwarten ist, Wirklichkeit, zwingt die Kasse den Betroffenen zum "Ausschreibungsgewinner". In dessen Hinsicht stellt sich zwangsläufig die Frage, wie er in punkto Versorgungsmenge und Logistik wirtschaftlich arbeiten können will, wenn er mit etwas anderem versorgt, als mit dem billigsten Produkt. Die Qualität der dazugehörigen Beratung und Dienstleistung wird bei einer Ausschreibung keine Rolle spielen. Die Qualifikation des Leistungserbringers wird, welch eine Farce, "...vor Vertragsabschluss von der Krankenkasse geprüft."
Nach welchen Kriterien soll dies geschehen? Es drängt sich zwangsläufig der Verdacht auf, dass es ohnehin einzig und alleine um den Preis geht. Schon bei einem Gehstock ist Beratung gefragt. Wie aber sollen sich diese Abläufe erst in der Kinder- und Schwerst(mehrfach)behindertenversorgung niederschlagen? Hilfsmittelberatung ist schließlich Vertrauenssache, bei der es oftmals um die Intimsphäre und generell um die individuellen Belange der Menschen geht.
Nur: Der Spezialist ist in diesem Auschreibungssystem nicht vorgesehen und hinzu kommt: Zulassungskriterien für den Fachhändler, wie Nachweise bestimmter Fachkenntnisse, Ausstattung der Beratungs- und Geschäftsräume werden genauso abgeschafft, wie das aufwändige Zulassungsverfahren für die Aufnahme von Hilfsmitteln in den Hilfsmittelkatalog. Also kann jeder Zahlenjongleur ohne Kenntnis medizinischer, therapeutischer oder produktspezifischer Besonderheiten mit einem Bauchladen verschiedener Billigprodukte zuversichtlich an Ausschreibungen teilnehmen.
Fassen wir die Folgen der Gesundheitsreform auf dieser Ebene zusammen.
Für die Betroffenen:
Ausschreibungen sind produktbezogen. Der Betroffene muss sich darauf einstellen, für unterschiedliche Hilfsmittel verschiedene Versorger aufgezwungen zu bekommen, die dazu noch jährlich wechseln können, denn Auschreibungen sind jährlich geplant. Mit seinem zugewiesenen Versorger hat er telefonischen Kontakt und die Beratung wie Betreuung droht auf "Callcenter-Niveau" zu sinken.
Für den Handel:
Hochwertige Rehaprodukte lassen sich bei den Krankenkassen nicht mehr durchsetzen. Das Sanitätshaus oder der Reha-Fachhandel wird nicht mehr in der Lage sein, sich für die Belange und Ansprüche der Kunden gegenüber den Kassen einzusetzen. Leistungserbringer wird der Ausschreibungsgewinner mit dem niedrigsten Preis, der auch gegenüber dem Kunden notwendigerweise "preiswert" versorgt. Das ist das Ende der individuellen Versorgungsstruktur.
Für die Hersteller:
Hochwertige Rehaprodukte erreichen nicht mehr die erforderlichen Absatzzahlen. Entwicklungskosten rechtfertigen sich nicht mehr. Die Produktion beschränkt sich auf Massenware.
Warum das alles?
Das Gesetz soll steigende Hilfsmittelkosten in den Griff kriegen. Seit 2004 gingen die Kosten regelmäßig zurück. Der Preisverfall durch massiven Wettbewerb ist schon jetzt erdrutschartig und nachhaltig. Für ein zukunftssicheres Gesundheitssystem braucht es anderer Konzepte. Die Zerstörung einer gewachsenen Versorgungsstruktur beseitigt nicht die Probleme der demographischen Entwicklung, sondern verschlechtert die Lebenssituation betroffener Menschen!!
Näheres zu dieser Thematik auch per Link-Tipp
auf der Seite unseres Dachverbandes:
http://www.sanitaetshaus-aktuell.de/gesundheitsreform/
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