Die
meisten pflegebedürftigen Menschen ziehen die eigene, vertraute
Wohnung der Unterbringung in einem Heim vor. Sie bestimmen den
Tagesablauf selbst. Sie können frühstücken, schlafen
gehen und Musikhören wann immer Sie wollen.
Zu Hause ist es am schönsten, aber...
Wer gibt Ihnen die tägliche Insulinspritze? Wer hilft Ihnen
beim Baden oder Anziehen Ihrer Kompressionsstrümpfe? Wer
wechselt den Wundverband? Einverstanden in vielen Fällen
finden Sie Hilfe bei Ihren Angehörigen, Freunden oder Nachbarn.
Doch die sorgfältige Krankenpflege erfordert viel medizinisches
Wissen und ist körperlich oft sehr anstrengend.
Professionelle Pflegedienste und Sozialstationen sind da eine
sinnvolle Alternative. Immer mehr pflegebedürftige Patienten
nutzen daher die Dienstleistungen solcher Einrichtungen. Aber
woran erkennen Sie einen guten Pflegedienst? Welche Schritte sollten
Sie unternehmen, um die erwünschte Pflegeleistung zu erhalten?
Ohne Vertrag läuft nichts!
Der Pflegedienst schließt mit Ihrer Pflegekasse einen Versor-gungsvertrag.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der Pflegedienst, dass
• die Versorgung des pflegebedürftigen unter ständiger
Verantwor-
tung einer Pflegefachkraft
erfolgen muss;
• der Pflegedienst aus mindestens vier ausgebildeten Fachkräften
besteht
und einen Rund-um-die-Uhr-Service auch an Wochen
enden
und Feiertagen bereit hält;
• ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal Maßnahmen
der
Behandlungspflege
(z. B. Insulininjektionen, Wundversorgungen
oder
Katheterwechsel durchführt;
• eine sachgerechte und wirtschaftliche Leistung garantiert
wird,
die
das Maß des Notwendigen nicht überschreitet und deren
Inhalte
für Sie nachvollziehbar sind.
Gesondert trifft Ihre Pflegekasse mit jedem Pflegedienst, der
den Versorgungsvertrag unterschrieben hat, eine Vergütungsverein-barung
für die einzelnen Leistungen, und rechnet so direkt ab. Fehlt
dieser Vertrag, erstattet Ihnen die Kasse nur 80 Prozent der erbrachten
Kosten zurück.
Praxis-Tipp:
Bitten Sie Ihre Pflegekasse um eine Liste aller Pflegedienste,
die mit der Kasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.
Da die Vergütungsvereinbarungen mit den Pflege-diensten einzeln
abgeschlossen werden, ist es sinnvoll, wenn Sie von Ihrer Pflegekasse
zusätzlich eine Preisvergleichsliste erhalten.
Pflege- und Dienstleistungsbedarf festlegen, d.h. welche Leistungen
werden von Ihrem Pflegedienst zukünftig erwarten? Zum Beispiel
in Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität,
Krankenpflege oder Hauswirtschaft.
Praxis-Tipp:
Laden Sie die aus Ihrer Sicht besonders interessanten Pflegedienste
zu einem kostenlosen Erstbesuch zu sich nach Hause ein. Nicht
der Titel entscheidet über die Qualität der Pflege,
sondern das Leistungsangebot, das Engagement und die Qualifikation
der Mitarbeiter.
Ihre Angehörigen sollten bei diesem ersten Gespräch
dabei sein. Gemeinsam können sie dann beraten, wie sympathisch
Ihnen der Pflegedienst ist und was Sie über sein Leistungsangebot
erfahren.
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