Pflegegutachten


...und was Sie im Vorfeld beachten sollten!!

Nicht jeder Mensch der im Alltag Hilfe braucht, erhält automatisch Geld aus der Pflegeversicherung.Hat der Patient seinen Antrag bei der Kasse eingereicht, beauftragt diese einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) für einen Hausbesuch. Der Gutachter soll prüfen, ob der Antragsteller Anspruch auf Leistungen hat. Dafür gibt es strenge, gesetzliche Vorgaben. Der Patient muss nachweisen, dass er bei Ernährung und Körperpflege sowie im Bereich der Mobilität wöchentlich im Tagesdurchschnitt mehr als 45 Min. Hilfe benötigt. Dies ist Voraussetzung, um in die niedrigste der drei Pflegestufen eingruppiert zu werden. Deshalb ist es entscheidend, bei Besuch des Gutachters glaubhaft darzulegen, dass der Patient tatsächlich so viel Pflege benötigt.

Nachfolgend einige Tipps und Hinweise, die Sie im Vorfeld eines solchen Besuches berücksichtigen sollten:

• Hat sich der Gutachter angekündigt, so bereiten Sie sich
auf den Besuch vor.
Sämtliche Materialien, die Sie zur Verfügung haben
(ärztliche Gutachten, Atteste, Medikamente usw.) müssen
bereit gelegt werden.

• Warten Sie den Besuch des Gutachters nicht alleine ab.
Ziehen Sie auch die Pflegepersonen hinzu, um somit noch
detailliertere Auskünfte erteilen zu können.

• Führen Sie bereits in den Wochen vor dem Besuch ein
Pflegetagebuch (bei vielen Pflegekassen erhältlich). Dies
sollte von der Pflegeperson, in Zusammenarbeit mit dem
Antragsteller (soweit möglich) geschrieben werden.
Notieren Sie genau wann und bei welchen Verrichtungen
der Patient Hilfe braucht.

• Auch der Zeitaufwand für die Hilfeleistung (z. B. Waschen
oder Ankleiden) sollte festgehalten werden.

Ein solches Tagebuch hat den Vorteil, dass es den Pflegebedarf des Patienten über einen längeren Zeitraum dokumentiert. Das kann dem Gutachter helfen, sich ein realistisches Bild von der Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers zu machen. Denn bei seinem Besuch erhält er ja nur eine Momentaufnahme. Und die kann täuschen, zum Beispiel, wenn es dem Patienten gerade an diesem Tag außergewöhnlich gut geht. Der Patient kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn die Pflegekasse seinen Antrag ablehnt. Auch wenn er seiner Meinung nach in eine zu niedrige Pflegestufe ingruppiert wurde, kann er den Bescheid der Kasse anfechten.

Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos.



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