Nicht
jeder Mensch der im Alltag Hilfe braucht, erhält automatisch
Geld aus der Pflegeversicherung.Hat der Patient seinen Antrag
bei der Kasse eingereicht, beauftragt diese einen Gutachter des
Medizinischen Dienstes (MDK) für einen Hausbesuch. Der Gutachter
soll prüfen, ob der Antragsteller Anspruch auf Leistungen
hat. Dafür gibt es strenge, gesetzliche Vorgaben. Der Patient
muss nachweisen, dass er bei Ernährung und Körperpflege
sowie im Bereich der Mobilität wöchentlich im Tagesdurchschnitt
mehr als 45 Min. Hilfe benötigt. Dies ist Voraussetzung,
um in die niedrigste der drei Pflegestufen eingruppiert zu werden.
Deshalb ist es entscheidend, bei Besuch des Gutachters glaubhaft
darzulegen, dass der Patient tatsächlich so viel Pflege benötigt.
Nachfolgend einige Tipps und Hinweise, die Sie im Vorfeld eines
solchen Besuches berücksichtigen sollten:
• Hat sich der Gutachter angekündigt, so bereiten
Sie sich
auf den Besuch
vor.
Sämtliche
Materialien, die Sie zur Verfügung haben
(ärztliche
Gutachten, Atteste, Medikamente usw.) müssen
bereit gelegt
werden.
•
Warten Sie den Besuch des Gutachters nicht alleine ab.
Ziehen
Sie auch die Pflegepersonen hinzu, um somit noch
detailliertere
Auskünfte erteilen zu können.
• Führen Sie bereits in den Wochen vor dem Besuch ein
Pflegetagebuch
(bei vielen Pflegekassen erhältlich). Dies
sollte
von der Pflegeperson, in Zusammenarbeit mit dem
Antragsteller
(soweit möglich) geschrieben werden.
Notieren
Sie genau wann und bei welchen Verrichtungen
der
Patient Hilfe braucht.
• Auch der Zeitaufwand für die Hilfeleistung (z. B.
Waschen
oder
Ankleiden) sollte festgehalten werden.
Ein
solches Tagebuch hat den Vorteil, dass es den Pflegebedarf des
Patienten über einen längeren Zeitraum dokumentiert.
Das kann dem Gutachter helfen, sich ein realistisches Bild von
der Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers zu machen. Denn
bei seinem Besuch erhält er ja nur eine Momentaufnahme. Und
die kann täuschen, zum Beispiel, wenn es dem Patienten gerade
an diesem Tag außergewöhnlich gut geht. Der Patient
kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn die Pflegekasse
seinen Antrag ablehnt. Auch wenn er seiner Meinung nach in eine
zu niedrige Pflegestufe ingruppiert wurde, kann er den Bescheid
der Kasse anfechten.
Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos.
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